PresseInformationen

CARE konkret: Interview mit Friedhelm Fiedler, Stellvertretender Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes Pflege

Die Opposition im Deutschen Bundestag wirft Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler bei der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Tatenlosigkeit vor. Der Grund: Die 2009 veröffentlichten Beiratsempfehlungen sind immer noch nicht umgesetzt. Sehen auch Sie beim Gesundheitsminister Rösler eine ,,Strategie des Nichtstuns“, wie es die Grünen-Pflege-Expertin Elisabeth Scharfenberg ausdrückte?

 

Am 29. Januar 2009 hat ein von der damaligen SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt einberufener Beirat seinen Abschlussbericht mit umfangreichen und sinnvollen Empfehlungen für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vorgelegt. Im Mai 2009 wurden dazu vom ,,Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ auch noch entsprechende Umsetzungsvorschläge präsentiert. Außer dass viel geredet wurde, ist seitdem in Berlin konkret nicht viel passiert. Für das unter den Nägeln brennende Thema Pflege ist das leider nicht ganz untypisch. Es wird laviert und taktiert, aber es wird nicht zielorientiert und entschlossen in der Koalition gehandelt. Insofern ist Herr Rösler bislang pflegepolitisch eher eine Enttäuschung. Hinzu kommt nach den jüngsten Landtagswahlen mit kräftigen Misserfolgen der FDP die große Ungewissheit, wie viel Zeit Philipp Rösler für sein Ministerium noch übrig hat, wenn er zusätzlich FDP-Bundesvorsitzender und auch Vizekanzler wird.

 

Warum ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs aus Ihrer Sicht so wichtig?

 

Heute haben wir zum Beispiel eine Ungleichbehandlung von somatisch erkrankten und psychisch oder demenziell erkrankten Menschen. Die bisherigen drei Pflegestufen und Härtefälle sollen durch fünf Bedarfsgruppen ersetzt werden, um so den tatsächlichen komplexen Pflege-bedarf genauer abzubilden. Dadurch würden mehr Pflegebedürftige als bisher Leistungen erhalten. Menschen mit Demenz zum Beispiel werden künftig im leistungsrechtlichen Sinne als pflegebedürftig in eine der fünf Bedarfsgruppen eingruppiert. Erfasst werden soll künftig nicht mehr der Zeitaufwand für personelle Hilfen, sondern der Grad der Selbständigkeit einer Person bei Aktivitäten in den pflegerelevanten Lebensbereichen, als da sind zum Beispiel der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen oder kognitive und kommunikative Fähigkeiten. Dazu gibt es dann auch ein neues Begutachtungs-Assessment (NBA). Dieses NBA
orientiert sich am Selbständigkeitsgrad pflegebedürftiger Menschen, statt an deren Defiziten und Unvermögen.
Wichtig dabei ist auch: Für alle, die heute bereits eine klassische Pflegestufe haben, soll es Bestandsschutz geben.

 

Bitte erklären Sie kurz, was genau die Umsetzung der Beiratsempfehlungen zur Konsequenz hätte? 

 

 

Die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist ein Paradigmenwechsel mit erheblichen Folgen. Für die stationären und ambulanten Pflegekräfte wäre die Reform positiv. Sie wertet den Beruf auf und gibt neue Motivation und neues Selbstwertgefühl, eine umfassende und sehr anspruchsvolle Arbeit im Dienst am Menschen zu tun – weg von dem immer wieder zu hörenden Vorwurf, Pflege funktioniere heute nur nach der kalten Formel ,,satt und sauber“. Es würde zudem mehr Pflegegerechtigkeit einkehren, hin zu einer ganzheitlichen Sicht auf den zu pflegenden Menschen. Für viele Betroffene und Angehörige wäre das eine große Erleichterung.

 

Die starke Berücksichtigung der Bedürfnisse demenziell erkrankter Menschen in der Pflegeversicherung ist nicht umsonst zu haben. Die Pflegekassen ächzen schon heute unter der Last einer immer älter werdenden Bevölkerung. Woher soll das Geld kommen?

 

In der Tat kämen auf die Pflegekassen neue Mehrbelastungen zwischen 400 Millionen und 3,7 Milliarden Euro pro Jahr zu, je nachdem, wie die politischen Vorgaben des Umsetzungsszenarios sein werden. Die schlechteste Vorgabe wäre die Aussage:
Kostendeckelung auf jetzigem Niveau. Diesen rabiaten Sparkurs aber wird sich kein Politiker trauen. Kurzum: Es muss künftig mehr Geld  in die Pflegekassen kommen. Die FDP will einen zusätzlichen Kapitalstock für die Pflege. Die Wirkung träte erst langfristig ein.  Die SPD fordert die Einführung einer Bürgerversicherung in der Pflege für alle. Viel wahrscheinlicher aber ist, da allen der Kittel brennt und schnell reagiert werden muss, dass erneut die Beiträge für die Pflegekassen kurzfristig angehoben werden, die heute bei1,95 (mit Kindern) beziehungsweise 2,2 Prozent (Kinderlose) vom Monats-Brutto liegen. Wer als Familienvater 3000 Euro brutto verdient, muss derzeit 29,25 Euro an die Pflegekasse abführen. Bei einer Beitragserhöhung von zum Beispiel 0,5 Prozent wären es 36,75 Euro. Ein Kinderloser mit gleichem Gehalt zahlt heute 33 Euro. Künftig wären es 40,50 Euro.  Generell gilt: 0,5 Prozent mehr spülen etwa fünf
Milliarden Euro pro Jahr mehr in die Pflegekasse. Wir brauchen einen echten ,,Masterplan Pflege“, der die demografische Entwicklung, die rasant wachsende Zahl der Pflegebedürftigen, die steigende Zahl der Demenzerkrankten, die schon heute bei 1,2 Millionen liegt, berücksichtigt, einen Plan, der auch die Folgen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die aus all diesen Fakten resultierenden deutlich höhere Zahlen von Pflegefachkräften einschließt. Politisches Flickwerk ist in der Sozialpolitik und auch in der Pflegepolitik auf Dauer tödlich.

 

Und wie optimistisch sind Sie, dass wir in diesem Jahr noch einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff erhalten?

 

Ich bin da leider nicht optimistisch. Auch die von Minister Rösler angesetzten weiteren Dialoge werden sich zum x-ten Mal im Kreis drehen. Leider.