PresseInformationen Stellungnahmen

Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Pflege Gemeinsame 76. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und 62. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 30.05.2016

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe

(Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG)

Die Pflege ist eine entscheidende Säule des Sozialstaates. Aufgrund der demografischen Entwicklung brauchen wir nachhaltige Konzepte, um den Bedarf an qualifizierten Pflegekräften erfüllen zu können. Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. hat sich mehrfach öffentlich gegen das vorgelegte Gesetz zur Reform der Pflegeberufe ausgesprochen, da wir darin eine Bedrohung der Versorgungssicherheit in der Altenpflege, vor allem im ländlichen Bereich, sehen.
 
Die Attraktivität der Pflegeausbildung (aktuell haben 56 % der Auszubildenden in unseren Mitgliedsunternehmen einen Hauptschulabschluss) wird mit der Pflegeberufereform nicht zu-, sondern deutlich abnehmen. Noch liegt keine Ausbildungsverordnung vor, sondern nur das Eckpunktepapier für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, doch wir befürchten, dass die Anforderungen im Theorieteil deutlich steigen und der Praxisanteil in den Einrichtungen stark sinken wird – und dass zu einem Zeitpunkt, da die Altenpflege Ausbildungsrekorde verzeichnet!

 
In den jetzigen Ausbildungsgängen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege werden die Azubis in jeweils 2.500 Stunden praktisch ausgebildet. Die Gesamtsumme der Praxisstunden gemäß dem Eckpunktepapier soll zwar weiter 2.500 Stunden betragen, allerdings sollen nur noch maximal 1.300 Stunden (8 Monate) verteilt auf drei Jahre im Ausbildungsbetrieb verbracht werden. So sieht keine Attraktivitätssteigerung aus! Des Weiteren wird mit dem Pflegeberufereformgesetz rund 8.000 UmschülerInnen die finanzielle und rechtliche Grundlage für die Spezialisierung Altenpflege genommen. Vor allem kleine und mittelständische Pflegeunternehmen werden deutliche Wettbewerbsnachteile haben.
Eine aktuelle Studie der Deutschen Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie e.V. belegt, dass 37 % der rund 6.000 befragten Azubis in der Altenpflege den Beruf nicht gewählt hätten, wäre die Ausbildung eine generalistische.

Es ist wichtig, die Auszubildenden finanziell zu entlasten, indem für sie das Schulgeld endlich abgeschafft werden soll. Dazu bedarf es jedoch keiner Pflegeberufereform! Die geplante Finanzierung der Ausbildung über die Einführung einer Umlagefinanzierung für jeweils 16 Bundesländer erzeugt nicht nur einen hohen bürokratischen Aufwand, sondern benachteiligt die Unternehmen der Altenpflege. Es kann nicht sein, dass eine Ausbildung generalisiert werde, die Refinanzierung im Akut- und Altenpflegebereich jedoch weiterhin unterschiedlich erfolgen soll; im Altenpflegebereich also weiter zu Lasten der Bewohner und des Sozialhilfeträgers.
 
Dass nicht nur der AGVP erhebliche Bedenken öffentlich gemacht hat und den Stopp des Pflegeberufereformgesetzes fordert, beweisen die zahlreichen Unterschriften des Moratoriums von Frau Scharfenberg und Frau Steffens, welches auch wir unterstützen, sowie die Petition von Frau Otte aus dem Bereich der Kinderkrankenpflege, welche 150.000 Unterstützer unterschrieben. Des Weiteren belegt das Rechtsgutachten der Rechtsanwaltskanzlei Kappellmann und Partner Rechtsanwälte mbH, welches im Auftrag des Gesundheitsministeriums NRW erstellt wurde, dass das Pflegeberufereformgesetz in Teilen verfassungswidrig ist, und auch aus dem Bildungsbereich werden äußerst kritische Stimmen laut.
 
Wir fordern: Das Gesetz muss gestoppt werden!