Pressemitteilung

Arbeitgeber in der Pflege stehen zum Mindestlohn.

Im März hat sich die Pflegekommission einstimmig für die Einführung eines Mindestlohns für Pflegehilfskräfte ausgesprochen.

Ab 1. Juli 2010 soll eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro in den alten und 7,50 Euro in den neuen Bundesländern gelten. Zum 1. Januar 2012 sowie zum 1. Juli 2013 erhöht sich dieser Mindestlohn um jeweils 25 Cent und sorgt für Planungssicherheit bis 2015. Jetzt aber sperrt sich Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle gegen die dreistufige Umsetzung des Mindestlohns. Er beruft sich dabei auf den Koalitionsvertrag, nach dem alle Mindestlöhne Ende 2011 auf den Prüfstand kommen sollen.

Hierzu erklärt Thomas Greiner, Vorsitzender des Arbeitgeberverbands Pflege:

"Wir haben in der Pflegekommission lange und intensiv verhandelt. Am Ende stand ein Kompromiss, der von allen Arbeitgebern und allen Arbeitnehmern getragen wird. Mit der einstimmigen Entscheidung in der Pflegekommission haben wir den Mindestlohn auf die Zielgerade gebracht. Der Bundesregierung darf jetzt auf den letzten Metern nicht die Luft ausgehen. Ein Scheitern des Mindestlohns so kurz vor dem Ziel wäre fatal für das Image der Pflege. Wir erwarten deshalb, dass die Bundesregierung die Empfehlung der Pflegekommission respektiert und vollumfänglich umsetzt. Das bedeutet: Mit den vereinbarten Erhöhungen des Mindestlohns zum 1. Januar 2012 und 1. Juli 2013 sowie mit einer Laufzeit bis Ende 2014.

Die Position der Arbeitgeber ist klar: Der im März beschlossene Mindestlohn stärkt den Pflegeberuf und ist gut für unser Land. Ungelernte Pflegehilfskräfte bekommen einen fairen Lohn, Arbeitsplätze werden erhalten, und die Pflege in Deutschland bleibt bezahlbar."

 

 

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