
Tarifpolitik und Vergütung
Gute Pflege braucht gute Arbeitsbedingungen. Die Lohnuntergrenzen in der Altenpflege sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – auch dank der Arbeit der Pflegekommission, in der der AGVP seit 2009 aktiv mitwirkt und die im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums verbindliche Pflegemindestlöhne und weitere Arbeitsbedingungen für die Branche festlegt.
Pflegemindestlöhne und die Rolle der Pflegekommission
Die aktuell geltende Pflegearbeitsbedingungenverordnung hat festgelegt, dass die Mindestentgelte* zum 1. Juli 2025 auf 16,10 Euro für Pflegehilfskräfte, 17,35 Euro für qualifizierte Hilfskräfte und 20,50 Euro für Pflegefachkräfte gestiegen sind (jeweils brutto pro Stunde).
Seit 2021 gelten die bundesweit einheitlichen Gruppierungen und es wird nicht mehr nach Ost und West unterschieden. Darüber hinaus erhalten Vollzeitbeschäftigte in der Altenpflege mindestens 29 Urlaubstage jährlich und damit deutlich als den gesetzlichen Mindestanspruch.
Auch zukünftig werden die Mindestentgelte weiter steigen: Ab dem 1. Juli 2026 erhalten Pflegehilfskräfte ein Mindestentgelt von 16,52 Euro und ab dem 1. Juli 2027 16,95 Euro. Qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten ab dem 1. Juli 2026 mindestens 17,80 Euro und ab dem 1. Juli 2027 18,26 Euro. Pflegefachkräfte erhalten ab dem 1. Juli 2026 mindestens 21,03 Euro und ab dem 1. Juli 2027 21,58 Euro.
*Die Angaben beziehen sich jeweils auf das Bruttoentgelt pro Stunde.
Tarifpflicht
Parallel dazu gilt seit 2022 die sogenannte Tarifpflicht in der Altenpflege: Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, die Vergütung ihrer Beschäftigten gemäß einem gültigen Tarifvertrag in der Pflege zu gestalten, unabhängig davon, ob sie selbst Tarifpartner sind. Die Liste der anerkannten Tarifverträge veröffentlichen die Pflegekassen jährlich. Alternativ können Pflegeunternehmen nach dem sogenannten regional üblichen Entgelt vergüten.
Dieses richtet sich nach den gleichen Qualifikationsstufen wie der Pflegemindestlohn und wird für jedes Bundesland jährlich gemäß der gemeldeten tariflichen Vergütung ermittelt und veröffentlicht. Die Tarifpflicht ist die zwingende Bedingung, einen Versorgungsvertrag zur Erbringung pflegerischer Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten und die Leistungen mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern abrechnen zu können.
Lohnanstieg, Eigenanteile und Kostendruck
Die zunehmende Knappheit von Pflegepersonal hatte bereits vor Einführung der Tarifpflicht zu deutlichen Lohnsprüngen geführt. Regelmäßig hat das Statistische Bundesamt im Vergleich zu allen anderen Branchen die überdurchschnittliche Lohnentwicklungen bestätigt. Die Einführung der Tarifpflicht war ein rein politisches Instrument, um den Beruf aufzuwerten. Was die Politik nicht wahrhaben wollte, waren die Warnungen aus der Branche und insbesondere des AGVP, die damit eingetreten sind: Pflege wurde deutlich teurer.
Der Doppel-Effekt aus Pflegemindestlöhnen und regional üblichem Entgelt hat eine rasante Kostenspirale in Gang gesetzt: Zwischen 2015 und 2024 stiegen die Löhne für Altenpflege-Fachkräfte um über 60 Prozent. Im Jahr 2024 verdiente eine mindestens dreijährig ausgebildete Pflegefachperson im Mittel 4.153 Euro brutto pro Monat ohne Zuschläge und damit 140 Euro mehr als im Median aller Berufe. Gleichzeitig stiegen mit den Löhnen aber auch die Kosten für Pflegebedürftige und Einrichtungen. Die Eigenanteile und damit der Beitrag, den pflegebedürftige Menschen aus der eigenen Tasche für pflegerische Leistungen zahlen müssen kletterte auf durchschnittlich 3.245 Euro monatlich (Stand Januar 2026).
Refinanzierungslücken und Risiken für Einrichtungen und Pflegebedürftige
Ein wiederkehrendes Problem hierbei: Löhne steigen zu festgelegten Zeitpunkten im Jahr, während die mit den Pflegekassen vereinbarten Pflegesätze und damit die Refinanzierung der gestiegenen Kosten häufig erst zeitversetzt nachgezogen werden können. Die so entstehende Finanzierungslücke hat viele Pflegeeinrichtungen an die Belastungsgrenze gebracht. Insbesondere kleinen und mittelständischen Betrieben fehlen oftmals die finanziellen Eigenmittel, um die gestiegenen Kosten mehrere Monate vorzufinanzieren. Das hat insbesondere seit 2023 vermehrt zu Insolvenzen oder zu Schließungen geführt, wie in unserer Heimsterbenkarte dokumentiert.
Für pflegebedürftige Menschen, die auf “Hilfe zur Pflege” angewiesen sind, um die Kosten für ihren Pflegeplatz oder die ambulante Versorgung in der eigenen Häuslichkeit zu bezahlen, entsteht oftmals ein langer Zeitraum der Unsicherheit. Wenn die eigenen Ersparnisse nicht mehr ausreichen, können sie die „Hilfe zur Pflege” beim zuständigen Sozialamt beantragen. Je nach Wohnort kann die Bearbeitung der Anträge jedoch mehrere Monate bis sogar Jahre dauern – insbesondere dann, wenn ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden musste, weil die pflegebedürftige Person nicht mehr in der Lage ist, die eigenen Finanzen zu regeln oder Entscheidungen zu treffen.
Bis die Vermögensverhältnisse zur Prüfung des Hilfeanspruchs geklärt sind und ein Bescheid erlassen wurde, finanzieren die Pflegeunternehmen die Leistungen vor. Dadurch geraten immer wieder Unternehmen ungewollt in finanzielle Schieflage, vor allem, wenn es eine größere Anzahl der versorgten Menschen betrifft. Eine sehr unbefriedigende und belastende Situation für alle Beteiligten, die bei den pflegebedürftigen Menschen häufig zu hohen Nachzahlungen führen.
Tarifpolitik bewegt sich damit in einem Spannungsfeld:
- Sie soll attraktive, wettbewerbsfähige Löhne ermöglichen und die Gewinnung von Fachpersonal unterstützen.
- Sie muss zugleich gewährleisten, dass Pflegeplätze bezahlbar bleiben und Einrichtungen wirtschaftlich arbeiten können.
Der Arbeitgeberverband Pflege dokumentiert in diesem Themenfeld die Entwicklung der Pflegemindestlöhne, die Rolle der Pflegekommission, die Auswirkungen der Tarifbindung sowie Zusammenhänge zwischen Lohnniveau, Eigenanteilen und Refinanzierung.

„Attraktive Löhne sind in der Altenpflege seit Jahren selbstverständlich. Aber sie sind kein Allheilmittel: Wir müssen gute Löhne, flächendeckende Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit unter einen Hut bringen.“
Thomas Greiner, AGVP-Präsident