Pressemitteilung

Arbeitgeberverband Pflege klagt auf Aufnahme in die Gründungskonferenz zur Errichtung einer Pflegekammer in Rheinland-Pfalz

Arbeitgeberverband Pflege klagt auf Aufnahme in die Gründungskonferenz zur Errichtung einer Pflegekammer in Rheinland-Pfalz

Der Arbeitgeberverband Pflege wird in dieser Woche beim Verwaltungsgericht in Mainz eine Klageschrift gegen die Landesregierung Rheinland-Pfalz einreichen.

Vertreten läßt sich der Verband durch die Kanzlei für Verwaltungsrecht Jeromin & Kerkmann, aus Andernach.

Grund der Klage ist, daß der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer den Arbeitgeberverband Pflege von der Gründungskonferenz zur Errichtung einer Pflegekammer ausgeschlossen hatte.

Dazu Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverband Pflege, in Berlin: „Der rheinland-pfälzische Sozialminister Schweitzer stellt, offensichtlich ohne eine rechtliche Grundlage vorzuweisen, eine handverlesene Gründungskonferenz zusammen, bei der wir als Arbeitgebervertreter der Altenpflege keine Berücksichtigung gefunden haben. Da vorauszusehen ist, daß die Arbeitgeberseite durch die Gründung einer Pflegekammer massiv bürokratisch und letztendlich auch finanziell belastet würde, lassen wir nun durch das Mainzer Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Besetzung dieses Gremiums überprüfen und klagen auf Aufnahme in die Gründungskonferenz.

Dies auch vor dem Hintergrund, daß der größte Teil der privatwirtschaftlich geführten Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz, durch Mitgliedsunternehmen von uns betrieben werden“.

Die mit dem Sozialministerium Rheinland-Pfalz geführten Gespräche hatten, so der Verband, zu keinem Ergebnis geführt. „Kritiker einer Pflegekammer sollen von den Gesprächen ausgeschlossen werden. Dagegen werden wir nun vorgehen.

Die Richter des Mainzer Verwaltungsgerichtes werden zu überprüfen haben, ob ein  Gremium dieser Art überhaupt rechtlich legitimiert ist Mitspracherechte bei Gesetzgebungsverfahren wahrzunehmen“, so Thomas Greiner.

 

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