Vorbemerkung
Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländische Pflegekräfte (BAGAP) begrüßen ausdrücklich die Errichtung einer Work-and-Stay-Agentur, um alle relevanten Prozesse zur Einwanderung und Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu zentralisieren und damit effizienter zu machen.
Seit sieben Jahren werben der AGVP und die BAGAP für eine Zentralisierung der für die Einwanderung notwendigen behördlichen Genehmigungen, um die Zuwanderung aus dem Blickwinkel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gestalten, Effizienzen in den Verwaltungsprozessen zu heben und die beteiligten Behörden miteinander zu vernetzen. Umso erfreulicher sind die nun vorgelegten Eckpunkte zum Aufbau einer Work-and-Stay-Agentur (WSA) für die Fachkräfteeinwanderung und die Einbindung als Vertreter der Arbeitgeber aus der Pflege in die Bewertung der vorgeschlagenen Optionen zur Ausgestaltung in der WSA.
Der AGVP war 2012 der erste Verband in Deutschland, der Pflegepersonal aus einem Drittstaat (China) für Pflegeunternehmen rekrutiert hat. Möglich wurde dies über eine gemeinsam initiierte Vermittlungsabsprache mit dem zuständigen Ministerium in China und der Zentralen Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV). Seitdem engagiert sich der AGVP in der Zuwanderung und Beschäftigung ausländischen Pflegepersonals und hatte dafür im Jahr 2018 die Bundesarbeitsgemeinschaft ausländische Pflegekräfte (BAGAP) initiiert und mitgegründet. Die BAGAP ist ein deutschlandweit einmaliges Netzwerk von Pflegeunternehmen, Vermittlungsagenturen, Weiterbildungsinstitutionen, Schulen, Krankenhäusern und Verbänden. Auf unseren Vorschlag in der Konzertierten Aktion Pflege wurde das Gütesiegel Faire Anwerbung in der Pflege Deutschland entwickelt und etabliert. In den Entwicklungs- und Zertifizierungsprozess waren wir eng eingebunden.
Der AGVP und die BAGAP weisen darauf hin, dass es bisher einige bußgeldbewährte Fälle für Unternehmen gibt, bspw. wenn Meldepflichten verletzt werden. Bisher gibt es jedoch keine Unterstützung für Antragsteller, wenn die gesetzlich festgelegten Antragsbearbeitungszeiträume von den Behörden nicht eingehalten werden. Bis auf eine Untätigkeitsbeschwerde erfahren die Antragsteller bisher keine Unterstützung in der Wahrnehmung ihrer Ansprüche. Allerdings gibt es bisher nur Einzelfälle, in denen eine solche Beschwerde eingereicht wurde. Umso wichtiger sind verlässliche Prozesse, die transparent und nachvollziehbar gestaltet werden und nicht das Gefühl vermitteln, dass die Entscheidung eines Antrags an der persönlichen Einstellung der zu bearbeitenden Person abhängt.
Was die Arbeitgeber in der Pflege und vor allem die zuwanderungswilligen Personen aus dem Ausland benötigen, sind:
Unbürokratische Prozesse und schnelle Entscheidungen der Behörden. Mittlerweile können aufgrund von Personalmangel in den Behörden die gestellten Anträge sehr häufig nicht mehr zeitnah und schon gar nicht in der vorgesehenen gesetzlichen Frist von vier Monaten bearbeitet werden. Deshalb ist die bundesweit einheitliche Standardisierung der Anträge und einzureichenden Unterlagen zwingend notwendig, um Zeit und Ressourcen zu sparen.
Eine elektronische Akte für alle Behörden mit allen notwendigen Unterlagen. Es reicht nicht, nur die Antragstellung zu digitalisieren. Eine elektronische Akte, auf die alle Behörden zeitgleich auf die benötigten Unterlagen zugreifen, um die notwendigen Bescheide ausstellen zu können, spart Zeit und ermöglicht den Antragstellern den aktuellen Stand der Bearbeitung unkompliziert abzurufen, ohne permanent bei den Behörden nachfragen zu müssen.
Mehr Flexibilität und Entscheidungskompetenz des Arbeitgebers.
Planbarkeit und Gewissheit, wann die Einreise endlich erfolgen und die antragstellende Person als Fachperson tätig sein kann. Momentan verlieren wir vor allem viele Pflegekräfte, die in ihrer Heimat teilweise bis zu 1,5 Jahre warten, um endlich nach Deutschland einreisen zu können. Viele andere Länder werben mittlerweile ganz gezielt im Ausland Gesundheitspersonal an, haben sogar die Zuwanderungshürden soweit gesenkt, dass ab dem Zeitpunkt der Anwerbung bis zur Einreise maximal drei Monate vergehen. Deutschland verspielt seine Chancen mit starren Bürokratiehürden und Einzelfallprüfungen. It's time for a change.
Wir danken den beteiligten Ministerien, an der so bedeutenden und wichtigen Entwicklung einer WSA teilhaben und unsere Expertise einbringen zu können. Der AGVP und die BAGAP werden den Aufbau der WSA daher konstruktiv begleiten.
Gern stehen wir für Gespräche zur Verfügung.