Stellungnahme

Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz – PUEG

Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Pflege e. V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs-und-entlastungsgesetz - PUEG) mit Stand vom 20. Februar 2023

Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) bewertet den vorgelegten Gesetzentwurf als

äußerst enttäuschend für die Altenpflege in Deutschland. Der Gesetzgeber bleibt weit hinter

seinen Möglichkeiten zurück und traut sich keine gesetzlichen Änderungen zu, die tatsächlich

die pflegerische Versorgung reformieren würden. Insbesondere für stationäre

Pflegeeinrichtungen sind weder unterstützende, noch entlastende Maßnahmen vorgesehen,

so wie es der Titel des Referentenentwurfes vermuten lässt.

Was die Pflegeunternehmen dringend brauchen, ist

- Flexibilität beim Personaleinsatz und nicht weitere Quoten, die schon heute vielerorts

nicht mehr erfüllt werden können,

- die Möglichkeit der Externenprüfung für angehende Pflegeassistenzkräfte bundesweit,

um berufserfahrenen Pflegehilfskräften einen schnellen Aufstieg ohne langwierige

Ausbildung zu ermöglichen und damit die neue Personalbemessung zeitnah umgesetzt

werden kann,

- eine an der tatsächlichen Belegung orientierte Vergütung mit den Pflegekassen, denn

eine wirtschaftliche Betriebsführung ist für die Unternehmen mit einer fiktiv

festgeschriebenen Belegungsquote von 98 Prozent längst nicht mehr möglich,

- dringend finanzielle Hilfen, um weitere Insolvenzen abzuwenden und die pflegerische

Versorgung zu stabilisieren.

Die Corona-Pandemie und die teils kriegsbedingte Inflation haben dazu beigetragen, dass die

Pflegeunternehmen in eine wirtschaftlich schwierige Lage geraten sind, die sie selbst nicht zu

verantworten haben. Allein in den letzten vier Monaten sind rund 250 Insolvenzen und

Schließungen ambulanter Dienste und stationärer Pflegeeinrichtungen bekannt geworden. In

einigen Regionen, insbesondere in ländlichen Gebieten, gerät die wohnortnahe pflegerische

Versorgung damit in Gefahr. Hinzu kommen lange Wartelisten bei den Anbietern, weil

aufgrund des Personalmangels keine neuen Pflegebedürftigen an- oder aufgenommen

werden können. Die fixen Kosten für Instandhaltung und Betriebsführung laufen jedoch weiter.

Der gesetzliche Anspruch aus der sozialen Pflegeversicherung für pflegebedürftige Personen

und deren Angehörige, fachpflegerische Versorgungs- und Unterstützungsleistungen in

Anspruch nehmen zu können, kann bereits heute nicht mehr überall in Deutschland umgesetzt

werden.

Bereits seit Jahren ist bekannt, mit welchen Herausforderungen die Pflegeunternehmen zu

kämpfen haben und dass die Altenpflege dringender Reformierung bedarf. Deutschland

rauscht auf die Bedrohung der Versorgungssicherheit zu, weil Pflegeunternehmen mit ihren

Herausforderungen allein gelassen werden, der Gesetzgeber sich lieber in der politischen

Sicherheit wähnt, indem er an „Altem“ festhält und weitere Meldepflichten und neue

bürokratische Aufwände verabschiedet werden sollen, die dazu führen werden, dass immer

mehr Unternehmer und Betreiber aus der Pflege aussteigen werden und der Pflegeplatz in der

stationären Versorgung für immer mehr Personen unerschwinglich wird.

Was muss noch geschehen, damit die Politik aufwacht und begreift, dass die Insolvenzen und

Schließungen in der Pflege die gesamte Wirtschaft und den Wohlstand in Deutschland

bedrohen?

Allein in den vergangenen vier Monaten wurden in der Presse 250 Schließungen und

Insolvenzen von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten aller Trägerarten bekannt. Das

muss die Länder und den Bund alarmieren, da regional die pflegerische Versorgung deutlich

eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich sein kann. Die Personallage spitzt sich weiter zu

und es entstehen lange Wartelisten oder auch Aufnahmestopps in der stationären und

ambulanten Altenpflege, weil viele Mitarbeitende aus der Pflege nach drei Jahren

Coronapandemie erschöpft oder sogar längerfristig krankgeschrieben sind. Hinzu kommen

enorme finanzielle Belastungen, sei es aufgrund stark gestiegener Löhne durch die

Umsetzung der Tarifpflicht (regional bis zu 30 %), die noch nicht überall refinanziert werden,

deutlich gestiegene Kosten für Lebensmittel und Energieversorgung sowie Kostenexplosionen

bei Baumaterialien und Investitionen, um die gesetzlichen Vorgaben in den Ländern erfüllen

zu können. Diese Kombination führt dazu, dass Unternehmen unverschuldet und aufgrund

enger gesetzlicher Vorschriften in finanzielle Schieflage geraten und die pflegerische

Versorgung nicht mehr sicherstellen können, denn sie können diese Kostensteigerungen nicht

einseitig als Preiserhöhung für die pflegerische Versorgung weitergeben, sondern müssen

diese aus eigenen Reserven, sofern sie vorhanden sind, zahlen. Vor allem für kleine und

mittelständische Unternehmen bedeutet dies schnell das Aus. Das wirtschaftliche Betreiben

von Pflegeeinrichtungen, wie es das Sozialgesetzbuch vorsieht, ist nicht mehr möglich. Deshalb

ist es dringend notwendig, dass die Unternehmen die politische Unterstützung erhalten und

mindestens bis zum Ende dieses Jahres finanzielle Hilfen als Soforthilfe für die

Pflegeunternehmen gezahlt werden, damit nicht noch mehr Pflegeunternehmen in Not geraten

und schließen müssen.

In unseren Stellungnahmen beziehen wir gezielt Position zu Gesetzesvorhaben, politischen Initiativen und aktuellen Entwicklungen in der Pflegepolitik. Sie richten sich insbesondere an Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung, sowie Fachmedien und -öffentlichkeit und verleihen der Sichtweise der Pflegewirtschaft Gehör.

Presseservice 

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