Methodische Hinweise zur Datenbasis der Deutschlandkarte Heimsterben
Allgemein: Es wurden lokale, regionale und überregionale Meldungen ausgewertet. Es ist von einer Untererfassung auszugehen, da nicht immer berichtet wird. Entscheidend für die Aufnahme in die Karte ist der Zeitpunkt der Berichterstattung. Häufig gibt es in der Langzeitpflege Mischeinrichtungen, die verschiedene Services (betreutes Wohnen, ambulant, stationär) anbieten. Diese Angebote werden in der Regel separat dargestellt. Kurzzeitpflegen werden bei enger Anbindung an eine stationäre Einrichtung nicht erfasst. Viele stationäre Einrichtungen haben zusätzlich Tages- und Kurzzeitpflegeplätze, die bei Schließungen und Insolvenzen ebenfalls betroffen sind. Auf der Karte wird dementsprechend die Kombination „stationär+Tages-/Kurzzeitpflege“ in der Regel als „stationär“ dargestellt. Aufgrund der Methode ist allgemein von einer Untererfassung der Insolvenzen und Schließungen auszugehen.
Ist bekannt, dass eine Einrichtung als Teil einer Insolvenz geschlossen wird, so wird diese Einrichtung aus der Zahl und Darstellung der Insolvenzen abgezogen und den Schließungen zugeschlagen. Das gilt in der Darstellung auch für Einrichtungen, die 2023 insolvent gingen und 2024 schließen mussten, allerdings aus methodischen Gründen nicht zwingend für die Erfassung der Zahl. Einzelne Doppel-Zählungen sind dementsprechend nicht ausgeschlossen. Aufgrund der strukturellen Untererfassung ist verglichen mit unseren erhobenen Zahlen dennoch von einer höheren tatsächlichen Zahl der Schließungen und Insolvenzen auszugehen. Einzelne Einrichtungen werden zwar gezählt, sind aber nicht auf der Karte vermerkt, da der Standort nicht ermittelt werden konnte.
Wird eine Einrichtung mehrfach insolvent, was selten ist, wird sie mehrfach gezählt. Auch bei den Schließungen zählt der Zeitpunkt der Berichterstattung. Schließt also eine Einrichtung erst in der Zukunft, die Schließung aber bereits beschlossen, so wird diese Einrichtung gezählt und dargestellt.
Besondere Hinweise zu Insolvenzen und Schließungen ambulant: Es ist von einer verstärkten Untererfassung auszugehen, da hierzu seltener berichtet wird. Das gilt insbesondere für Schließung infolge einer Insolvenz. Wird ein ambulanter Dienst als Teil einer Insolvenz geschlossen, so wird dieser Dienst aus der Zahl der Insolvenzen abgezogen und den Schließungen zugeschlagen. Aufgrund mangelnder Berichterstattung ist hier, trotz einer im Jahr 2024 im Vergleich mit 2023 breiteren Quellenbasis, von einer Untererfassung auszugehen.
Hinweis zu anderen Angebotseinschränkungen: Diese werden nur beiläufig erfasst. Daher besitzt die Deutschlandkarte Heimsterben mehr Aussagekraft für Insolvenzen und Schließungen.
Credits und Haftungsausschluss
Die Karte wurde auf der Open-Source-Plattform OpenStreetMap® mit uMap (https://umap-project.org/) erstellt. Es handelt sich um offene Daten (open data), lizenziert unter der Open Data Commons Open Database-Lizenz (ODbL) von der OpenStreetMap Stiftung (OSMF).
Autor der Deutschlandkarte Heimsterben in unserer Bearbeitung ist Leon A. Virchow. Herausgeber ist der Arbeitgeberverband Pflege e.V.
Autor und Herausgeber haben die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen und veröffentlicht. Da wir journalistische Angaben nicht zweifelsfrei überprüfen können, trotz größter Sorgfalt Fehler passieren können und sich das Insolvenz- und Schließungsgeschehen dynamisch entwickelt, übernehmen Autor und Herausgeber keine Gewähr für die gemachten Angaben.