Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Die Sonne scheint nicht nur auf freigemeinnützige Pflegeheime. Auch in privaten Einrichtungen ächzen Pflegepersonal und Pflegebedürftige unter der Hitze. Wer staatliche Fördermittel an die Rechtsform koppelt, dem geht es nicht zuerst um Klima und Pflegebedürftige, sondern um das richtige Betreiber-Etikett. Das ist keine soziale Politik, sondern Trägerideologie. Und sie macht Bewohner von privaten Einrichtungen zu Pflegebedürftigen zweiter Klasse.
Der Schutz Pflegebedürftiger und der Beschäftigten darf nicht davon abhängen, wer das Heim betreibt, sondern dass dort verlässlich gepflegt und gearbeitet wird. Öffentliche Mittel dürfen nicht nur an privilegierte Gruppen fließen. Wer Versorgung sichern will, darf die privaten Heime nicht ausschließen.“
Der AGVP fordert Bund und Länder auf, diskriminierende Förderkriterien zu streichen und alle Träger gleich zu behandeln.
Hintergrund
Programme wie „rückenwind³“ (Fachkräftesicherung) oder „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) sind explizit nur für freigemeinnützige Träger geöffnet, obwohl private Pflegeunternehmen dieselben Versorgungsaufträge erfüllen. Diese Exklusivität widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung und untergräbt eine faire Verteilung öffentlicher Mittel.