Der Titel des Gesetzes wurde clever gewählt, denn mit den vorgesehenen Anpassungen des SGB XI wird tatsächlich eine Neuordnung der Pflege vorgenommen, aber bei weitem nicht so, dass die Pflege gestärkt wird. Der größte Schlag ins Gesicht derjenigen, die täglich pflegebedürftige Menschen versorgen, wird das Aussetzen der Tarifpflicht sein. In der Coronakrise war sich die Politik einig, was für eine großartige Arbeit die in der Altenpflege Beschäftigten leisten. Es wurde geklatscht und entgegen den Warnungen der Arbeitgeber die Tarifpflicht eingeführt – um die Löhne zu erhöhen und die Lücke zum Verdienst des Pflegepersonals im Krankenhaus zu schließen. Das ist innerhalb von gut drei Jahren auch gelungen. Aber genau diese rasante Lohnentwicklung ist der Politik nun ein Dorn im Auge. „Sorry liebes Pflegepersonal, aber leider verdient ihr zu viel. Das kann sich Deutschland nicht mehr leisten, deshalb zahlt der Staat künftig nur noch einen Teil des Lohns“, lautet die harsche Einschätzung des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. (AGVP).
Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurden die Arbeitgeber in der Pflege dazu verpflichtet, Tarife zu bezahlen und anzuwenden, selbst wenn sie keinen eigenen Tarifvertrag abgeschlossen hatten, aber immerhin mit der Grundlage, diese Löhne auch als wirtschaftlich anerkannt zu bekommen. Bangen mussten die Arbeitgeber immer, wenn sich die Löhne einmal im Jahr erhöhten und die Vergütungssätze nicht zeitnah angepasst werden konnten. Dann mussten die Arbeitgeber die Lohndifferenz vorfinanzieren. Nicht jedem Unternehmen ist es gelungen, diese Wartezeiten zu überbrücken, weshalb es zu Insolvenzen und Schließungen kam.
Gut, könnte man sagen, das passiert in anderen Wirtschaftsbranchen ebenfalls täglich. Doch andere Branchen sind nicht solch strengen gesetzlichen Regularien unterworfen und haben Spielräume, ihre Gewinne selbst erwirtschaften zu können, um finanzielle Durststrecken zumindest für einen bestimmten Zeitraum selbst finanzieren zu können. Das ist in der Pflege anders: Die Unternehmen sind angewiesen auf die zeitnahen Zahlungen der Pflegekassen und auf die zu zahlenden Eigenbeiträge der pflegebedürftigen Menschen. Können Pflegebedürftige ihre Eigenbeiträge nicht mehr selbst zahlen, springt in der Regel der Sozialhilfeträger mit den Leistungen zur „Hilfe zur Pflege“ ein.
Mit dem Aussetzen der Tarifpflicht und dem Aussetzen des Grundsatzes, dass Tariflöhne und die regional üblichen Entgelte als wirtschaftlich anzuerkennen sind, würde für die Unternehmen die größte finanzielle Unsicherheit beginnen. Sie müssen weiterhin die vertraglich hohen Löhne zahlen, finden sich dann aber auf dem Verhandlungsbasar mit den Pflegekassen wieder – ohne Garantie, dass diese Löhne auch weiter von den Pflegekassen in voller Höhe übernommen werden und mit fatalen Folgen für die pflegebedürftigen Menschen. Denn ihre zu zahlenden Eigenbeiträge werden stark steigen, sollte die Regelung so kommen. Professionelle Pflege würde damit zur absoluten Luxusdienstleistung und die Anträge zur „Hilfe zur Pflege“ dürften sprunghaft in die Höhe schnellen. Die Kommunen und Länder ächzen schon heute unter der gestiegenen Antragsflut, verzögern die Bearbeitung, weil die Kassen schlichtweg leer sind, und bescheren den Pflegeunternehmen dadurch Außenstände in sechs- und sogar siebenstelligen Höhen.
Wenn es auch in Zukunft noch professionelle Pflege in Deutschland geben soll, müssen die Pflegeunternehmen als Dienstleister an der Gesellschaft anerkannt und nicht nur in Krisensituationen, wie in der Corona-Zeit, beklatscht werden. Es braucht zwingend verlässliche Rahmenbedingungen.
Der Titel des Gesetzes hätte auch aus der Feder der AfD stammen können – befeuern einige vorgesehenen Regelungen doch deren Narrativ „Frauen zurück an den Herd“. Die Politik setzt weiter auf die aufopferungsvolle Unterstützung der pflegenden Angehörigen, die überwiegend weiblich sind und oftmals ganz oder teilweise auf Berufstätigkeit verzichten, um unbezahlte Care-Arbeit zu leisten. Ihre Chancen schwinden, je länger die Pflegetätigkeit dauert, für das Alter finanziell vorsorgen zu können. Aber immerhin dürfen sie noch kostenfrei in der Familienversicherung bleiben, so wird auch das Modell der Ehe und damit der finanziellen Abhängigkeit propagiert. Und dann will die Politik die pflegenden Angehörigen noch dafür bestrafen, dass sie Lebenszeit, oftmals ihre eigene Gesundheit und sozialen Kontakte für die Versorgung ihrer Liebsten opfern, indem die Rentenansprüche gekürzt werden sollen. Wo bei einer solchen Regelung das Wort „sozial“ noch seinen Platz findet, bleibt ein Rätsel.
Die Politik hierzulande verkennt noch immer die Bedeutung stabiler und verlässlich finanzierter Versorgungsstrukturen für pflegebedürftige Menschen. Wehe dem, der auf Pflege angewiesen ist und mit Absagen oder einem Platz auf der Warteliste vertröstet werden muss.
Der Gesetzgeber versteift sich weiter auf die Laienversorgung durch Angehörige. Diese fühlen sich nicht selten überfordert. Kein Wunder – werden sie doch von heute auf morgen vor die Situation gestellt, eine Versorgung leisten zu müssen, für die sie gar nicht ausgebildet sind.
Für die Kostensteigerungen hat die Politik nur mutlose Vorschläge: wie seit jeher die Beiträge zu erhöhen, Kinderlose weiter extra zu bestrafen und noch zusätzlich bei den Arbeitgebern in die Tasche zu greifen, weil künftig auch auf geringfügige Beschäftigungen Pflegeversicherungsbeiträge fällig werden sollen. Auch hier fragt sich der AGVP, was das mit einer solidarischen Finanzierung zu tun hat.
Zur gesamtgesellschaftlichen Verantwortungsübernahme zählt auch der Staat, der sich mit dem Gesetzentwurf jedoch einen schlanken Fuß macht und keine Verpflichtungen übernehmen will. Etwa die vieldiskutierte Rückerstattung versicherungsfremder Leistungen, wie z.B. aus der Corona-Pandemie würde 6 Milliarden Euro zurückbringen für die Finanzierung der Leistungen, für die sie auch gedacht sind, nämlich der Sicherstellung pflegerischer Versorgung. Zudem dürfen die Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger und die Rentenversicherungsbeiträge von pflegenden Angehörigen nicht mehr von der Pflegeversicherung übernommen werden, sondern müssten aus Steuermitteln finanziert werden, denn auch sie gehören zu den versicherungsfremden Leistungen.
Wenn die Politik die professionelle Pflege in den Bankrott treiben und mühsam geschaffene Versorgungsstrukturen kaputt regeln will, dann muss sie den Gesetzentwurf so beschließen. Aber am Ende darf niemand jammern, wenn eine Berufstätigkeit für immer mehr Menschen unmöglich wird, da sich um die pflegebedürftigen Angehörigen gekümmert werden muss. Denn weder ambulante Dienste noch stationäre Pflegeeinrichtungen werden noch freie Kapazitäten haben. Dadurch werden die Einnahmen in sämtlichen Sozialversicherungen und ebenso Steuereinnahmen erheblich sinken und die Wirtschaft, aber vor allem unser Sozialstaat vollends lahmgelegt.
Es geht nicht mehr „nur“ um eine Reform der Pflegeversicherung, sondern um die Grundsteinlegung eines demografiefesten Staates, in dem nicht nur Beitragszahler und Arbeitgeber geschröpft, sondern Arbeit belohnt wird. Die Absicherung der pflegerischen Angebote und der knapp 1,3 Millionen Arbeitsplätze muss Top-Priorität für die Bundesregierung haben! Denn ohne funktionierende Pflegeinfrastruktur wird der wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland ausbleiben.
Die ambulanten und stationären Pflegeunternehmen bilden das Rückgrat tausender Betriebe aller Branchen in Deutschland!
Sie schaffen krisensichere Arbeitsplätze und beschäftigen 1,3 Mio. Menschen.
Sie investieren in den Bau und die Modernisierung stationärer Heime und gründen ambulante Pflegedienste, damit die Menschen an ihrem Wunschort versorgt werden können.
Sie sorgen dafür, dass Millionen von Menschen in anderen Branchen zur Arbeit gehen können, weil sie deren Angehörige professionell pflegen.
Sie sorgen dafür, dass Millionen an Steuern und Sozialabgaben eingezahlt werden, auch weil sie einen weiter steigenden Anteil ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, die wertvolle Beitragszahler sind, mit denen politische Vorhaben und staatliche Leistungen finanziert werden.
Diese Investitionen und das Engagement gilt es wertzuschätzen.
Wenn man politisch die Pflegebranche unterstützen und erhalten will, muss man investieren – in diesem Fall Vertrauen in die Pflegeunternehmen und Mut zur echten Reform. Beides fehlt in dem Entwurf, deshalb gehört er zurück auf den Schreibtisch des Gesetzgebers, anstatt in das weitere parlamentarische Verfahren.